Bereits in den Bauordnungen der Länder ist die Forderung von Brandschutzkonzepten für eine Vielzahl von Gebäuden und Sonderbauten festgeschrieben. Ziel des objektbezogenen Brandschutzkonzeptes ist es, den sicheren Betrieb des Gebäudes und vor allem den Personenschutz zu gewährleisten. Bei bestehenden Gebäuden ist hierbei der Bestandschutz zu beachten und unter Berücksichtigung der erteilten Baugenehmigungen und historischen Baunormen nachzuweisen. Eine besondere Herausforderung stellt bei historischen Gebäuden der Denkmalschutz dar, den es einzubinden gilt.
Alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen aus vorbeugendem, organisatorischem und abwehrendem Brandschutz müssen hierzu aufeinander abgestimmt werden, um das Gebäude wirtschaftlich planen, bauen und betreiben zu können.
Wir beraten im Bereich des Brandschutzes für Wohn- und Gewerbeobjekte sowie für Sonderbauten wie z.B. Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Pflegheime, Kindergärten, Schulen, Sporthallen, Verkaufsstätten und Industriegebäude.
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